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   OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96   

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OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96 (https://dejure.org/1997,6733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.1997 - 6 K 6014/96 (https://dejure.org/1997,6733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 1997 - 6 K 6014/96 (https://dejure.org/1997,6733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis von Behörden im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Überleitung alten Rechts, Geltung der BauRegVO, Befristung eines Baunutzungsplans, Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Nach Art. 123, Art. 125 GG galt die BauRegVO als Bundesrecht fort, weil sie mit dem Bodenrecht einen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung betraf (vgl. BVerfGE 3, 407, 424 f.), innerhalb mehrerer Besatzungszonen einheitlich galt (Art. 125 Abs. 1 GG) und dem Grundgesetz nicht widersprach.

    Die NBauO konnte nur bauordnungsrechtliche Bestimmungen durch eine Neuregelung ersetzen, während die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der städtebaulichen Planung dem Bund zusteht (vgl. BVerfGE 3, 407, 423, 430).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Das Normenkontrollverfahren erfordert, wie jedes verwaltungsgerichtliche Verfahren, ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwGE 56, 172, 175).

    Als Ausnahme zu diesem Grundsatz ist in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt, daß eine anerkennenswerte Beschwer durch eine außer Kraft getretene Rechtsvorschrift nur dann in Betracht kommt, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind (vgl. BVerwGE 56, 172 ff., 176; BVerwGE 68, 12 ff., 13).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Bei dessen Bestimmung ist der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen (BVerfGE 22, 180, 205).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Das BVerfG hat die Frage offengelassen (BVerfGE 76, 107, 118).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Als Ausnahme zu diesem Grundsatz ist in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt, daß eine anerkennenswerte Beschwer durch eine außer Kraft getretene Rechtsvorschrift nur dann in Betracht kommt, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind (vgl. BVerwGE 56, 172 ff., 176; BVerwGE 68, 12 ff., 13).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 71, 81, 105).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Denn die Überleitung bezweckte die Aufrechterhaltung der bestehenden Vorschriften, nicht aber einen Inhaltswandel, wie er in der Vornahme einer "Entfristung" gelegen hätte (vgl. BVerwG, DVBl. 1968, 515 und BVerwGE 26, 111, 112).
  • StGH Baden-Württemberg, 08.05.1976 - GR 2/75

    Selbstverwaltungsgarantie - Beteiligung am Gemeindeverwaltungsverband gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Ähnlich verhält sich ein kleinerer Teil der Rechtsprechung (vgl. Urt. d. StGH Ba.Wü. ESVGH 26, 1, 6 = DÖV 1976, 595, 597: der Flächennutzungsplan gehöre zum Kernbereich, aber daraus folge nicht, daß die Entziehung der Flächennutzungsplanung in jedem Fall den Wesensgehalt verletze).
  • BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung betonte die Einbindung der städtebaulichen Planung in die Planung benachbarter Räume und in die höherstufige Planung, so daß sie jedenfalls nicht zum Wesensgehalt der Selbstverwaltung gehöre (vgl. BVerwG, BBauBl. 1958, 381; OVG Lüneburg, OVGE 15, 433, 438 ff.; SaarIVerfGH, AS 14, 145, 160; vgl. auch - nicht unmittelbar einschlägig - BVerwGE 6, 342 ff.).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96
    Trotz der Verfassungswidrigkeit des Ermächtigungsgesetzes (BVerfGE 6, 309, 331) hat die Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates kraft des ihr innewohnenden Ordnungselementes Geltung erlangt, soweit die Gesetze nicht ein solches Maß an Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit erreichten, daß ihnen jede Geltung als Recht abgesprochen werden muß (BVerfGE 6, 132, 198 f.: a.M. VG Bremen, NJW 1997, 604, 606 f.).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • VG Bremen, 13.06.1996 - 2 A 131/95
  • VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17

    Aufbauplan; Baunutzungsplan; Verordnung über die Baugestaltung vom 10. November

    Damit sei ein Baunutzungsplan kein vorbereitender Plan i. S. d. § 173 Abs. 2 BBauG, sondern enthalte verbindliche Regelungen, die gemäß § 173 Abs. 3 BBauG kraft Gesetzes übergeleitet worden seien (grundlegend: Nds. OVG Urt. v. 26.2.1962 - I OVG A 54/61 -, OVGE 18, 321 - Nds. OVG, Urt. v. 18.12.1984 - 6 OVG A 115/83 -, OVGE 38, 376; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 9, 28; vgl. auch Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, Stand: August 1986, § 173 Rn. 65 unter Verweis auf den Erlass vom 8.1.1965 /Nds. MBl. S. 77).

    Das veranlasste z. B. die Stadt Hannover, ihren schon nach § 7 A Bauordnung - einer Rechtsverordnung - erlassenen Baunutzungsplan zu einem wesentlichen Bestandteil ihrer Ortssatzung zu erklären (siehe dazu den Tatbestand in Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 5).

    Ein solcherart enge Verbindung verneinte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den Fällen, in denen Baunutzungspläne als wesentlicher Bestandteil einer Rechtsverordnung angesehen werden konnten, etwa weil die geltende Bauordnung auf den Baunutzungsplan Bezug nehme (vgl. die Darstellung im Tatbestand des Urteils des Nds. OVG v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 5).

    Dies folgt aus der Vorschrift des § 23 Abs. 3 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes a. F. (Nds. SOG a. F.), die dann, wenn der Baunutzungsplan Teil einer Rechtsverordnung gewesen und deshalb nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 übergeleitet worden wäre, Anwendung finden würde (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 28).

    Denn die Überleitung bezweckte die Aufrechterhaltung der bestehenden Vorschriften, nicht aber einen Inhaltswandel, wie er in der Vornahme einer "Entfristung" gelegen hätte (BVerwG, Urt. v. 12.1.1968 - 4 C 175.65 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 LB 54/02

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen erweiterten

    Für diesen Bereich war im Baunutzungsplan von 1960 die Nutzungsart "Industriegebiet" festgesetzt, doch ist dieser Baunutzungsplan nach der Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14. November 1997 - 6 K 6014/96 - außer Kraft.

    Dass nach der 1990 erfolgten oberverwaltungsgerichtlichen Außerkraftsetzung des Baunutzungsplans von 1960 (Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, NdsVBl. 1998, 160) auch für das Werksgelände der Beigeladenen keine verbindliche Nutzungsart mehr vorgegeben ist, ist für die Anwendung der Nr. 6.7 TA Lärm ohne Belang, da diese Bestimmung nur die industrielle Nutzung, nicht aber zwingend die Festsetzung als Industriegebiet voraussetzt.

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2000 - 1 L 3256/99

    Außerkrafttreten; Bauverordnung; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Einfügen; Lärm;

    Nach dieser Vorschrift, die nach Art. 123, 125 GG zunächst als Bundesrecht fortgalt, zum Bundesrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG gehörte und die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu insgesamt Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, NdsVBl. 1998, 160 = UPR 1998, 357 = NdsRpfl 1998, 159), konnten zur Regelung der Bebauung durch Polizeiverordnung u.a. Wohngebiete als Baugebiete ausgewiesen werden.

    Zu diesem zählt nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Urt. v. 14.11.1997, aaO) namentlich in den (wie hier) Fällen der Ortsplanung das Aufbaugesetz.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 ME 67/14

    Verhinderung des Berührens von Grundzügen der Planung durch die Befristung einer

    Nachdem Pläne - anders als früher - kein Verfallsdatum mehr aufwiesen (vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, Langtext JURIS), deren Geltungsanspruch mithin unbegrenzt sei, werde deren Gestaltungskraft in einer die Befreiung ermöglichenden Weise nur unwesentlich beiseitegeschoben, wenn ihre Festsetzungen für einen Teilbereich und einen bestimmten Zeitraum außer Vollzug gesetzt würden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 20 B 2735/98
    zur Konkretisierung dieser Grenze durch die DIN-Norm 4150 Teil 2 VGH B.-W., Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 S 3404/95 -, UPR 1998, 357 (358).
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